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Kompetenz und Zuwendung
unter vier Dächern

Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Ausbildungsbeginn     
jährlich zum 1. Oktober

Dauer der Ausbildung     
3 Jahre

Theorie
Die wichtigste Fächer aus der Theoretischen Ausbildung sind:
  • Krankenpflege und Hygiene,
  • Innere Medizin, Chirurgie und Frauenheilkunde
  • Psychologie und Gesetzeskunde
  • Der Unterricht findet immer zusammenhängend zwischen den praktischen Einsätzen statt (Blocksystem).
Praxis    
Der praktische Unterricht erfolgt auf den Stationen in den verschiedenen Disziplinen des Klinikums, durch die Lehrerinnen und Lehrer der Schule und durch die Fachkrankenschwestern / Pfleger.

Die Einsätze in der Psychiatrie und der ambulanten Krankenpflege finden außerhalb des Klinikums statt; die Praktische Ausbildung umfasst 2.500 Gesamtstunden.
Die Dienstkleidung wird vom Klinikum kostenlos gestellt.

und nach der Ausbildung
nach der 3-jährig erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger (staatliche Abschlussprüfung)

  • können Sie überall in Europa ohne zusätzliche Prüfung arbeiten
  • können Sie nach 1-3 Jahren Berufspraxis, Qualifikation/Studium als
    • Stationsschwester/-pfleger
    • Intensivschwester/-pfleger
    • Anästhesieschwester/pfleger
    • Operationsschwester/-pfleger
    • Pflegedienstleiterin/-leiter
    • Lehrerin/Lehrer für Pflegeberufe
erwerben.

Bewerbung

Über Ihre schriftliche Bewerbung, mit:
  • handschriftlichem Lebenslauf und Lichtbild
  • Kopie des Personalausweises
  • Ärztliches Attest
  • Abschlusszeugnis und
  • Zwischenzeugnis
freut sich, die
Berufsfachschule für Krankenpflege /-hilfe am Klinikum Rosenheim
Schulleiterin Frau Barbara Weis
Pettenkoferstr. 10
83022 Rosenheim
Tel  +49 (0) 8031 365-37 80
Fax +49 (0) 8031 365-49 45

Zulassungsvoraussetzungen
für die Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in:

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder
  • Hauptschulabschluss mit 2-jährig erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
  • Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen 1-jährigen
  • Pflegehilfeausbildung = Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Krankenpflegehelferin/Helfer